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Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB Verkauf ! Kauf ! Erbe ! Schenkung ! Steuer ! Scheidung ! Streit !
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).
Wann wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten benötigt? wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes der vakanten Immobilie benötigen.
Ihr Vertrauen unser Bonus: Sollten Sie innerhalb eines Jahres nach Erstellung des Verkehrswertgutachten den IVDD mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, erstatten wir Ihnen zusätzlich die für die Bewertung bereits bezahlte Rechnung.
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Immobilienvermarktung ist Vertrauenssache. Diesem Grundsatz fühlen wir uns verpflichtet. | ![]() |
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Anschrift: Immobilien & Hausbau IVDD (Immobilienvertrieb Dresden) Grundstr. 111 01326 Dresden |
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Kontakt: Tel.0351-216423-0 Fax 0351-216423-2 Email: info@iv-dd.de https://www.iv-dd.de/ |